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Frage von Gerhard R. •

Frage an Barbara Ahrons von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ahrons,

es geht um Verträge, in denen sich die Stadt Hamburg praktisch für die Ewigkeit zu Geldleistungen verpflichtet: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass die Stadt nicht einseitig die Verträge kündigen oder ändern kann.
Hat es in Hamburg solche Verträge schon gegeben?
Falls ja: In welchem Bereich?
Wären solche Verträge mit dem Haushaltsrecht vereinbar?

Als Angehörige des Haushaltsausschusses werden Sie sicherlich die für die Beantwortung notwendigen Informationen erhalten können.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort ausstehend von Barbara Ahrons
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