Frage an Barbara Ahrons von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ahrons,
es geht um Verträge, in denen sich die Stadt Hamburg praktisch für die Ewigkeit zu Geldleistungen verpflichtet: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass die Stadt nicht einseitig die Verträge kündigen oder ändern kann.
Hat es in Hamburg solche Verträge schon gegeben?
Falls ja: In welchem Bereich?
Wären solche Verträge mit dem Haushaltsrecht vereinbar?
Als Angehörige des Haushaltsausschusses werden Sie sicherlich die für die Beantwortung notwendigen Informationen erhalten können.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth