(...) Ein wichtiger Änderungsbedarf für uns ist, dass wir die Beweislast umkehren wollen. Der Betroffene müsste dann nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, dass der Bergschäden durch die angesprochene Erdwärme-Probebohrung entstanden ist, sondern das Unternehmen müsste nachweisen, dass dies nicht durch ihre Bohrung verursacht worden ist. (...)
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