
(...) Ein wichtiger Änderungsbedarf für uns ist, dass wir die Beweislast umkehren wollen. Der Betroffene müsste dann nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, dass der Bergschäden durch die angesprochene Erdwärme-Probebohrung entstanden ist, sondern das Unternehmen müsste nachweisen, dass dies nicht durch ihre Bohrung verursacht worden ist. (...)