(...) Grundgesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben den Abgeordneten allerdings vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst, müssen über die Höhe des zustehenden Geldes entscheiden. (...)
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