Warum flüchtet sich die SPD beim Thema "AFD-Verbotsantrag" in eine Arbeitsgruppe?
Sehr geehrte Frau Bas!
Zunächst möchte ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden gratulieren.
Auch die Entscheidung des Parteitags sich für ein AFD-Parteiverbot zu positionieren verdient Respekt und hat meine volle Unterstützung.
Allerdings kann ich den vorgeschlagenen Weg über eine Arbeitsgruppe nicht nachvollziehen.
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht schon alle Vorarbeit geleistet, so wie es auch im Grundgesetz vorgesehen ist?
Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können die Partei ja auch gar nicht verbieten. Für sie gibt es ja nur ein Antragsrecht auf Prüfung eines Parteienverbotes beim Bundesverfassungsgericht.
Kurz gesagt: Prüfen allein reicht nicht – es braucht den Mut zur Antragstellung
Die Debatte sollte sich nun konsequent auf die Vorbereitung eines Verbotsantrages konzentrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Werner W.

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Glückwünsche zu meiner Wahl zur Parteivorsitzenden.
Wir haben auf dem Bundesparteitag beschlossen: Die SPD setzt sich auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Wir tun dies aus unserer Geschichte als älteste Partei Deutschlands, im Kampf gegen den Faschismus und an der Seite derer, die heute besonders von rechtsextremer Gewalt bedroht sind.
Klar ist aber: Ein solches Verfahren erfordert höchste Sorgfalt. Das Bundesverfassungsgericht stellt – zu Recht – höchste Anforderungen an ein Parteiverbot. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist ein starkes Signal. Die Einstufung ersetzt aber nicht die umfangreiche und gerichtsfeste Beweisführung, die ein Verbotsantrag vor dem Verfassungsgericht erfordert.
Genau deshalb wurde die von Ihnen erwähnte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen: um alle vorliegenden Informationen systematisch zusammenzutragen, sie von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern prüfen zu lassen und so die Grundlage für einen tragfähigen Antrag zu schaffen. Das ist kein Ausweichen, sondern der einzig verantwortungsvolle Weg. Ein überhasteter, unzureichend vorbereiteter Antrag würde der AfD im schlimmsten Fall nutzen – das darf nicht passieren.
Ich verstehe Ihre Ungeduld. Aber politische Entschlossenheit zeigt sich nicht in Eile, sondern in sorgfältigem, zielgerichtetem Handeln. Die SPD bereitet sich genau darauf vor: auf einen fundierten Antrag, der die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt – im Sinne unserer Demokratie und ihrer Verteidigung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas