
(...) Die Partei tritt zu Wahlen ausschließlich im Bundesland Bayern an und bildet auf Bundesebene eine so genannte Fraktionsgemeinschaft mit der Christlich-Demokratischen Union (CDU), die im Gegenzug nicht zu Wahlen in Bayern antritt. Nur dadurch, dass die beiden Parteien nicht in Wahlgebieten konkurrieren, ist gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein Zusammenschluss der beiden Parteien zu einer gemeinsamen Fraktion möglich. (...)