
(...) Verwendet ein Winzer Einwegflaschen (üblich), die laut Verpackungsverordnung nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind diese bereits bei einem dualen System beteiligt, da die Hersteller von Verpackungen dies tun müssen. Somit müsste aber auch in diesem Fall der Winzer kein neuerliches Lizenzentgelt bezahlen. (...)