
(...) Die Umstände der damaligen DDR, in der eine friedliche Revolution stattgefunden hatte und die im Begriff war, in die BRD integriert zu werden, lässt sich sicherlich nicht mit den aktuellen gesetzgeberischen Notwendigkeiten angesichts terroristischer Gefahren vergleichen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, die in unserem Grundgesetz Artikel 4 festgeschriebene Religionsfreiheit einzuschränken. Das wäre weder mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar, noch könnte es Terroranschläge oder Radikalisierung verhindern. (...)