
(...) Die Bundesrepublik Deutschland hat RücküberstellungeRücküberstellungenII-Verordnung bisher nur für den Mitgliedsstaat Griechenland ausgesetzt, per Erlass des Bundesinnenministeriums an das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser Erlass wurde übrigens gerade erst bis zum Januar 2015 verlängert. (...)