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Axel Knoerig
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Frage von Michael S. •

Frage an Axel Knoerig von Michael S. bezüglich Gesundheit

Was sagen Sie, Herr Knoerig, zur aktuellen Debatte rund um das E-rauchen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schindler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema E-Rauchen, die ich hiermit gern beantworten möchte.

Zur E-Zigarette, die momentan als Produkt stark beworben wird, sind eine Vielzahl an Informationen und Bewertungen in Umlauf. Hauptsächlich geht es hierbei um gesundheitliche und rechtliche Gesichtspunkte.

Zu den rechtlichen Aspekten: Auf Antrag einer Landesbehörde im Jahr 2009 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die nikotinhaltige E-Zigarette - mit bundesweiter Verbindlichkeit - als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Somit darf diese nur mit einer Zulassung durch die zuständige Bundesoberbehörde in den Handel gebracht werden.

Auch die Bundesregierung hat die E-Zigarette kürzlich als Arzneimittel eingestuft, das nur in Apotheken erworben werden darf. In ihrer Begründung verweist sie auf das geltende Tabak-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, demzufolge die Überwachung der Vorschriften den Ländern obliegt.

Zu den gesundheitlichen Aspekten: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, weist in dieser Debatte vor allem auf das gesundheitliche Risiko hin und setzt insbesondere auf Aufklärung der Raucher: Über die Nikotinlösung der E-Zigarette atme man den enthaltenen Suchtstoff, das Nervengift Nikotin, und das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie weitere unbekannte Inhaltsstoffe ein. Zur Tabakentwöhnung sei dieses Produkt daher nicht geeignet; gleichzeitig könne man hiermit auch nicht das Bundesnichtraucherschutzgesetz umgehen, weil dieses sich auf alle Arten des Rauchens beziehe.

Diesen Argumenten schließen sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesamt für Risikobewertung und das deutsche Krebsforschungszentrum an und warnen vor dem Konsum von E-Zigaretten. In den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen ist der Verkauf von E-Zigaretten inzwischen verboten.

Nach sorgfältiger Abwägung von Pro und Kontra in dieser Diskussion befürworte ich persönlich das Recht der Entscheidungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache. Schließlich ist der Konsum von Verbraucherseite unseren Gesetzen zufolge absolut legal, und der mündige Bürger kann sich ausreichend über die gesundheitlichen Risiken informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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