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Astrid Freudenstein
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Frage von georg s. •

Frage an Astrid Freudenstein von georg s. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geeherte Frau Freudenstein,

Thema Flexi Rente. Union und SPD wollen Anreize für längeres Arbeiten setzen. Ich arbeite seit meinen 15. Lebensjahr als Schlosser und gehe mit 67 Jahren in die Rente. Habe 52 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt und bekomme ca 1800 Euro Rente. Ein Staatssekretär hat nach 8 Jahren einen Rentenanspruch von ca 3000 Euro und hat nichts in die Rentenkasse einbezahlt, bekommt aber aus der selben Kasse seine Rente. Bevor sich Union und SPD Gedanken machen über die Rente sollte Sie mal bei sich selber anfangen,und Ihre fetten Renten um ca 50% kürzen.
Ich möchte gar nicht wissen, wie hoch der Rentenansprcuh unserer Arbeitsministerin ist, die vermutlich noch nie regulär gearbeitet hat.
Ich hoffe Sie setzen sich für die Gerechtigekit der Arbeiter, die die Wirtschaft am Laufen halten, in Zukunft ein.
Ich freue mich schon auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Sangl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sangl,

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Lebensleistung ist wirklich bemerkenswert. Eine Erwerbstätigkeit wie Ihre, über so viele Jahre, verdient allen Respekt. Ein solcher Einsatz ist sicher nicht selbstverständlich.

In Ihrer Anfrage vergleichen Sie Ihre voraussichtlichen Rentenansprüche mit denen eines Staatssekretärs, wobei ich davon ausgehe, dass sich Ihr Beispiel auf einen parlamentarischen Staatssekretär bezieht. Ich kann gut verstehen, dass Sie dieser Vergleich ärgert, und ich kann nur versuchen, die Umstände zu erklären.

Der Vergleich zwischen den Altersbezügen von Abgeordneten, den Beamtenpensionen und der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer schwierig, weil es sich hierbei um unterschiedliche Versorgungssysteme handelt. Die Bezüge von Beamten und Abgeordneten, zu denen auch die parlamentarischen Staatssekretäre gehören, werden nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Ansprüche aus der Rentenversicherung richten sich nach den Beitragsjahren und der Höhe der eingezahlten Summe. Wer ein höheres Einkommen hat, der zahlt höhere Beiträge und erhält dem entsprechend eine höhere Rente.

Beamte und Abgeordnete erhalten je nach Dauer ihrer Dienstzeit und Höhe ihres Dienstgrades eine Pension bzw. ein Altersgeld ausbezahlt. Dafür legt der Staat Rücklagen an. Die Bezüge von Beamten sind deutlich niedriger als die Gehälter in vergleichbaren Positionen in der freien Wirtschaft. Diese Verdienstlücke ist quasi der Rentenbeitrag der Beamten.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Freudenstein