Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von Arnold Vaatz
CDU
• 12.09.2007

(...) In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist geregelt, dass Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleiben. Die monatliche Zuwendung an Haftopfer ist mithin *nicht* als Einkommen beim Bezug von ALG II zu berücksichtigen. (...)

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Antwort von Arnold Vaatz
CDU
• 13.08.2007

(...) In Bezug auf die Zuwendung nach § 17a Strafrechtlliches Rehabilitierungsgesetz werden die Einkommensgrenzen regelmäßig angepaßt. (...) des laufenden Jahres in Anlehnung an den aktuellen Rentenwert angepasst. (...)

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