(...) Es kommt in diesem Zusammenhang zwangsläufig einer Gratwanderung gleich, zu versuchen, eine Einflussnahme von Bürgern und Interessengruppen auf Mandatsträger, die im politischen Prozess notwendig und erwünscht ist, trennscharf von einer Einflussnahme abzugrenzen, die verwerflich und strafwürdig ist. (...)
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