(...) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Mai 2007 zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. (...)
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