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Antwort 16.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU

(...) Ihre These, dass der Gesundheitsfonds zu mehr Planwirtschaft führe, teile ich nicht. Im Gegenteil wird der Fonds mehr Transparenz bewirken und dadurch den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken. (...)

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Antwort 14.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU

(...) Die Abgabe kostenloser Arzneimittelpackungen (Naturalrabatte) von Pharmaunternehmen an Apotheken, die diese zu Lasten der GKV weiter verkauft haben, wurden mit dem AVWG untersagt. Um die Einsparungen, die den Unternehmen dadurch entstehen, der GKV zukommen zu lassen, erhält sie auf patentfreie Arzneimittel mit gleichen Wirkstoffen (sog.Generika), die von verschiedenen Pharmaunternehmen angeboten werden, einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. (...)

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Antwort 10.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU

(...) Die Studie basiert auf Spekulationen, nicht auf Tatsachen. Der Beitragssatz ist derzeit nicht abzuschätzen, da die Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen noch nicht bekannt sind. Zunächst muss ein Gutachten über den so genannten Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen abgewartet werden. (...)

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Antwort 14.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU

(...) Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. (...) Im Oktober 2007 urteilte der Bundesfinanzhof in München, dass neben verheiratete auch unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen die ihnen entstandenen Kosten einer künstlichen Befruchtung absetzen können. (...)

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Antwort 15.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU

Liebe Frau Jerabek,

ich werde den Zusammenhang recherchieren und dann direkt auf Sie zukommen. Wir kennen uns so gut und sehen uns im Wahlkreis auch so oft, dass wir das im direkten Kontakt klären sollten. In diesem Sinn verbleibe ich

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Antwort 28.11.2007 von Annette Widmann-Mauz CDU

(...) Der Grund für die Einführung liegt darin, dass das deutsche Sozialversicherungssystem ursprünglich als Leistung der Arbeitgeber (die 50 Prozent der Beitrage tragen) für die Arbeitnehmer konzipiert war. Eine Umverteilung zwischen gering und besser verdienenden Arbeitnehmern war nicht geplant, weshalb die Höhe der eingezahlten Beiträge auch die Höhe der ausgezahlten Leistung bestimmt. Dies galt ursprünglich auch für die Krankenkassen, deren Ausgaben ursprünglich zu fast 95 Prozent für die Auszahlung des (vom Einzahlungsbetrag abhängigen) Krankengeldes aufgewandt wurden. (...)