(...) Dass die sachgrundlose Befristung bei Produktionsspitzen oder Auftragsflauten von Unternehmen durchaus sinnvoll sein kann, zeigt auch die große Akzeptanz des Flexibilisierungsinstruments unter Betriebsräten und Gewerkschaften im Rahmen der tariflichen Mitbestimmung. Insofern ist die sachgrundlose Befristung, wenn sie im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers angewandt wird, keine Umgehung des Kündigungsschutzes oder der betrieblichen Mitbestimmung, sondern eine Reaktion auf mittelfristige Nachfrage- und Marktentwicklungen. (...)
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