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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Cornelia B. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Cornelia B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
ich möchte gern wissen, warum Sie dagegen gestimmt haben, gentechnisch verunreinigten Honig zu kennzeichnen? Was spricht Ihrer Ansicht nach so dringend dagegen, dass Sie uns die Information darüber, was wir essen, verweigern wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Blume

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Blume,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie auf die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pollen im Honig eingehen. Gern lege ich Ihnen die Hintergründe für die auf EU-Ebene geplante Regelung zur sog. Honig-Richtlinie dar.

Zunächst versichere ich Ihnen, dass die Transparenz der Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Wahlfreiheit der Verbraucher beim Einkauf von Lebensmitteln für die Union einen besonders hohen Stellenwert hat.

Die Anpassung der Honig-Richtlinie geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2011 zurück, wonach Pollen als Zutat von Honig hätten gekennzeichnet werden sollen. Das Europäische Parlament hat darauf im Januar 2014 mehrheitlich klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil und keine Zutat von Honig ist. Demnach handelt es sich bei Honig rechtlich und tatsächlich um ein Monoprodukt ohne Zutaten. Schließlich ist die Existenz von Pollen im Honig zufällig und technisch nicht beeinfluss- oder vermeidbar. Der Pollen ist damit ein natürlicher Bestandteil des Honigs und Honig an sich ein reines Naturprodukt. Daraus folgt, dass Polen im Honig weiterhin nicht als Lebensmittelzutat gekennzeichnet werden muss, sodass auch kein Zutatenverzeichnis und keine Nährwertkennzeichnung erforderlich sind.

Die Präzisierung der Honig-Richtlinie liegt auch im Interesse der Imker, denn eine Kennzeichnungspflicht des Honigs wäre auch in der Praxis nicht umsetzbar. Bislang gibt es wegen der extrem geringen Mengen an möglichen gentechnisch veränderten Pollen im Honig keine zuverlässigen Analysemethoden für die Quantifizierung. Der Anteil der Pollen im Honig beträgt im Normalfall ungefähr 0,003%. Der Anteil gentechnisch veränderter Pollen liegt wiederum deutlich unter diesen Prozentwerten, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Bienen nur gentechnisch veränderten Pollen sammeln. Die unter der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführte Kennzeichnungspflicht kommt erst dann zum Tragen, wenn gentechnisch veränderte Bestandteile einen Anteil von 0,9% überschreiten. D.h.: Die Nachweisgrenze für zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile liegt bei Lebensmitteln, selbst wenn sie mit dem „Ohne Gentechnik-Siegel“ gekennzeichnet sind, bei 0,1%. Auch diese Grenze wird von gentechnisch veränderten Pollen im Honig nicht überschritten.

Würde Honig-Pollen tatsächlich als Zutat gelten, müsste er ab einer Menge von circa 0,00027 Gramm je Kilogramm Honig gekennzeichnet werden. Zum Vergleich: Bei „Fair Trade“- und Ökoprodukten liegt der Schwellenwert für die Kennzeichnung bei 9 Gramm je Kilogramm.

Dieser Tatsachen ungeachtet, forderte die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich im Zuge der Trilogverhandlungen zur Änderung der Honig-Richtlinie sich für eine Kennzeichnungspflicht von als Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen im Honig einzusetzen. Allerdings waren die Verhandlungen zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.

Insofern diente der Vorstoß der grünen Bundestagsfraktion als durchschaubarer „Schaufensterantrag“, der die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich verunsichern sollte. Ich bin übrigens Ihrer Meinung, dass Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten und die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nachweislich überschreiten entsprechend verbraucherfreundlich gekennzeichnet werden müssen. Dies wird auch so umgesetzt. So werden Pollen aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln ohne EU-Zulassung, wie alle anderen Lebensmittel auch, bei uns aus dem Verkehr gezogen.

Es gilt also auch in Zukunft, dass im Honig nur gentechnisch veränderte Pollen enthalten sein dürfen, die in der EU als Lebensmittel zugelassen sind bzw. die o.g. Schwellenwerte nicht überschreiten. Letzteres überprüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Darüber hinaus ist es jedoch wichtig, die Entwicklung und Ausbreitung gentechnisch veränderter Zutaten genau im Auge zu behalten, um die Sicherheit und die Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB

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