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Annette Schütze
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Frage von Christian P. •

Wann wird das Land Niedersachsen seine Beamten angemessen besolden?

Sehr geehrte Frau Schütze,
die Besoldung der niedersächsischen Landesbeamten bleibt seit Jahren hinter derjenigen der meisten Bundesländer zurück und ist inzwischen die zweitschlechteste Deutschlands. Die Reaktionen anderer Länder auf das jüngste BVerfG-Urteil lassen den Abstand weiter wachsen. Der Abstand zwischen dem Land Bayern und dem Land Niedersachsen in der mich betreffenden Gruppe W3 beträgt z.B. > 1100 EUR im Monat. Die MÄE differieren dabei um nur < 200 EUR. Ähnliches gilt für zahlreiche andere Besoldungsgruppen und wird besonders in den niedrigen A-Besoldungen prekär. NDS verweigert sich mit der jüngsten Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens seiner Alimentationspflicht, die Reaktion ist diamentral anders als die Schleswig-Holsteins. Wie werden Sie die Attraktivität des Standorts NDS noch senken? Sollte die NDS Beamten zukünftig nur 10 statt 12 Monate arbeiten - die Zeit eben, für die sie verfassungsgemäß alimentiert wird?
Mit freundlichem Gruß, Prof. Dr. Christian K.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. K.

vielen Dank für Ihre Frage. Der Niedersächsische Landtag hat sich zuletzt am 3. März im Rahmen der Plenarwoche mit der Besoldung der Beamt*innen befasst. Es wurde beschlossen, eine Einmalzahlung für das Jahr 2025 in Höhe von 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9 auszuzahlen. Anwärter*innen erhalten eine Auszahlung von 250 Euro. Mit der Sonderzahlung ist die verfassungsgemäße Alimentation zunächst für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt worden. 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird von unseren Ministerien intensiv geprüft und ausgewertet werden. Ein weiteres Urteil spezifisch zur Besoldung in Niedersachsen wird in Kürze erwartet. Auf dessen Grundlage wird voraussichtlich ein Gesetzgebungsverfahren starten, um eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen. Zudem werden wir in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft regeln.

Ich möchte Ihnen versichern, dass die verfassungsgemäße und auskömmliche Besoldung unserer Beamt*innen für uns als Abgeordnete sowie für die Landesregierung sehr wichtig ist. Beamt*innen leisten in ihren unterschiedlichen Bereichen jeden Tag unverzichtbare Arbeit. Wir sind uns der besonderen Verantwortung für sie voll bewusst und ich gehe fest davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eine gute Lösung gefunden werden wird.

Herzliche Grüße

Annette Schütze

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