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Frage von Franz K. •

Frage an Annette Faße von Franz K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Faße,

der Krankenkassenbeitragssatz wird ab Januar 2009 allem Anschein nach 15.5% betragen.

Ich bin zur Zeit bei einer günstigen Ersatzkasse versichert, der Beitagssatz beträgt 12,9%.

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit dem Beitragseinheitssatz führt bei mir zu einer jährlichen Verteuerung um ca. 360,- Euro (nur mein Arbeitnehmanteil).

Könnten Sie mir erklären, was ich daran gut finden soll, bzw. warum ich so geschröpft werde?

Vielen Dank?

F. Kohne

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kohne,

für Ihre mail bedanke ich mich. Zu dem von Ihnen angesprochenen einheitlich festgelegten Beitragssatz der Krankenkassen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Mit Einführung des Gesundheitsfonds und dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz wird die Beitragsgerechtigkeit verbessert. Denn die heutige Verteilung ist nicht fair. Viele Mitglieder zahlen heute nicht deswegen höhere Beiträge, weil ihre Kasse unwirtschaftlich ist, sondern deswegen, weil ihre Kasse eine ungünstige Versichertenstruktur hat. So haben z.B. einige "Internetkassen" nur einen sehr geringen Anteil älterer Versicherter und deshalb Beitragssätze von bisher unter 13 Prozent. Während die AOK Berlin z.B. etwa zur Hälfte ihrer Versicherten Rentner hat und somit einen Beitragssatz von über 15 Prozent erheben muss. Wir haben die Zahlungsströme neu geordnet, damit dieser verzerrte Wettbewerb aufhört. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird sich in Zukunft von einer Konkurrenz um niedrige Beitragssätze unter ungerechten Rahmenbedingungen zu einem Wettbewerb um die besseren Versorgungsangebote entwickeln. Davon profitieren die Versicherten, die hierdurch qualitativ verbesserte und wirtschaftliche Leistungen erhalten.

Wenn eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Mitteln nicht auskommt, muss sie Effizienzreserven erschließen, wenn auch das nicht ausreicht, kann sie direkt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Um soziale Härten zu vermeiden, dürfen die Krankenkassen höchstens 1 % des beitragspflichtigen Einkommens des einzelnen Mitglieds zusätzlich verlangen. Gut wirtschaftende Krankenkassen können an ihre Mitglieder Prämien auszahlen. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Er kann dann zu einer gut wirtschaftenden Krankenkasse wechseln, auch wenn er noch nicht 18 Monate in seiner bisherigen Krankenkasse war.

Der Gesundheitsfonds führt nicht zu höheren Kosten im Gesundheitswesen. Die Beitragserhöhungen resultieren u.a. aus einer besseren Vergütung für ambulante ärztliche Leistungen, aus finanziellen Entlastungen der Krankenhäuser sowie aus steigenden Arzneimittelausgaben. Die Beitragssätze beruhen auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und sind so ausgestaltet, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009 die erwarteten Ausgaben zu 100-Prozent abgedeckt werden.

Für diejenigen Versicherten, die bisher günstig versichert waren, bedeutet diese Neuregelung eine Erhöhung ihrer Beiträge. Ich kann Ihren Unmut daher verstehen, hoffe aber, dass ich mit meinen Ausführungen den Hintergrund erklären konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Faße, MdB