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Frage von Jana L. •

Frage an Annekatrin Klepsch von Jana L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Klepsch,

gestern fand ich in meinem Briefkasten in Gorbitz Post überflüssige und unerwünschte Post von Ihnen. Dem Mini-Werbefaltblatt von Ihnen lag ein kleiner Aufkleber bei „Keine Post von NPD, DVU und REP einwerfen!“. Ich will aber überhaupt keine Werbung haben! Das habe ich durch einen eigenen Aufkleber schon klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Schon seltsam, dass sie die Leute dazu aufrufen, rechtlich gegen „Nazi-Post“ vorzugehen, aber selbst die Gesetze nicht einhalten.

Nun meine Frage: Warum missachten Sie meine Aufforderung, in meinen Briefkasten keine Werbung zu stecken? Glauben Sie, dass Ihr Verhalten rechtlich in Ordnung ist?

Mit freundlichen Grüßen
Jana Lehmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Lehmann,

Bürgerrechte und Verbraucherschutz müssen gestärkt werden und dazu gehört auch der Schutz vor unerwünschter Werbung, da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Unter Werbung verstehe ich vor allem kommerzielle Werbung, die um Ihr Geld als Konsument werben möchte, also vor allem Einkaufsprospekte etc.

Im Gegensatz dazu haben ich und meine Partei DIE LINKE uns erlaubt, Ihnen im Rahmen der politischen Willensbildung - welche laut dem Grundgesetz die Aufgabe politischer Parteien ist - einen Flyer von mir zukommen zu lassen. Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit, Sie während meines Wahlkampfes persönlich an einem unserer Infostände in Gorbitz zu treffen und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, deshalb die Kontaktaufnahme auf diesem Weg.

Sollten Sie der Meinung sein, den im Flyer beigelegten Anti-Nazi-Post- Aufkleber nicht benutzen zu wollen, verschenken Sie ihn doch einfach weiter. Sicher gibt es zahlreiche demokratisch gesinnte Menschen in Ihrem Umfeld, die dem Empfang von Infopost einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD ebenfalls kritisch gegenüber stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Annekatrin Klepsch