Welchen Beitrag können Sie für eine bundesweite gleichgeltende Partizipation durch gewählte Behindertenbeiräte leisten?
In allen Bundesländern gibt es einen anderen Umgang mit Behindertenrechten. Trotz GG werden bspw. in NRW nur Beauftragte ernannt. Die meist keine Behinderung aufweisen und somit auch keinen akzeptablen Beitrag zur Teilhabe, Mobilität, demokratischer Beteiligung leisten. Das hilft nicht und die Ergebnisse sind unzureichend. Für Behinderte Menschen bedeutet das kaum eine Verbesserung bei Fragen zur Infrastruktur, Erreichen öffentlicher Plätze und Stellen. Die demokratische Beteiligung ist faktisch nicht vorhanden!

Sehr geehrte Frau S.,
ich danke Ihnen für Ihre Email und Ihre Ausführungen zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Ihre Hinweise auf bestehende strukturelle Defizite und auf die Notwendigkeit demokratisch legitimierter Behindertenbeiräte nehme ich ernst.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und verfolgen das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen. Dieses Ziel haben wir auch programmatisch in unserem Bundestagswahlprogramm 2025 verankert.
Behindertenbeiräte leisten dort, wo sie gut aufgestellt sind, einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung inklusiver Strukturen.
Diese gesetzliche Ausgestaltung von Behindertenbeiräten – ebenso wie viele weitere Fragen der Teilhabepolitik – fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dies entspricht der bundesstaatlichen Ordnung gemäß dem Grundgesetz, wonach die Länder für den Vollzug und die inhaltliche Ausgestaltung vieler sozial- und gleichstellungspolitischer Maßnahmen verantwortlich sind.
In Nordrhein-Westfalen ist die Möglichkeit zur Einrichtung von Behindertenbeiräten in § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) geregelt. Das Gesetz sieht eine Öffnungsklausel vor, lässt jedoch offen, ob Kommunen Beiräte einrichten oder lediglich Beauftragte bestellen – eine verbindliche Vorgabe zur demokratischen Wahl existiert nicht. Die konkrete Ausgestaltung liegt somit in der politischen Verantwortung des Landesgesetzgebers und der jeweiligen Kommunen. Borken ist hier im Übrigen sehr gut aufgestellt und hat eine sehr engagierte Behindertenbeauftragte. Hier können Sie sehr gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen und Ihre Beschwerden und Anmerkungen anbringen oder Vorschläge unterbereiten. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.kreis-borken.de/de/barrierefreiheit/leichte-sprache/behindertenbeauftragte.php
Mit freundlichen Grüßen
Anne König MdB