warum soll die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule nach mehr als 50 Jahren Ende 2026 nicht weiter finanziert werden?
Dieses Programm unterstützt junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dabei, Zugang zu Studium, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu bekommen. Ausgerechnet hier zu kürzen, halte ich für ein fatales politisches Signal.
Es wird viel über Integration, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit und Fachkräftemangel gesprochen. Dann muss dafür aber auch Geld bereitgestellt werden. Wer Teilhabe ernst meint, darf solche Strukturen nicht streichen, sondern muss sie langfristig absichern.
Werden Sie sich im Bundestag, im zuständigen Ausschuss und im Haushaltsverfahren dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Bildungsberatung GF-H über 2026 hinaus fortgeführt wird?
Das Bundesprogramm hat seit seinem Start in den 1960er Jahren einen wichtigen Beitrag zur Herstellung der Chancengerechtigkeit für junge zugewanderte Menschen im Bereich der Aufnahme eines Studiums geleistet.
Das heutige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hatte die Verantwortung für diese Aufgabe aus der historischen Flüchtlings- und Aussiedlerarbeit der Vorgängerressorts übernommen. Dafür wurden stets erhebliche finanzielle Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes eingesetzt. Vor dem Hintergrund der Überprüfung von Bundesprogrammen und des Konsolidierungsdrucks im Bundeshaushalt wurden auch die Förderbedingungen für den Garantiefonds Hochschule geprüft. Nach aktueller und kritischer Betrachtung fehltes, insbesondere auch mit Blick auf die Zuständigkeiten anderer Ressorts, an einer hinreichenden Förderzuständigkeit für das Programm aus den zentralen Aufgabenbereichen des Ministeriums. Der Garantiefonds Hochschule ist ein spezialisiertes Hochschul- und Qualifizierungsprogramm, da er ausschließlich der gezielten Vorbereitung auf ein Hochschulstudium dient. Richtigerweise werden schon jetzt sowohl durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt als auch auf Länderebene studienvorbereitende Maßnahmen mit integrationspolitischem Anspruch gefördert.
Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Förderung des Bundesprogramms aus dem Etat des BMBFSFJ nicht mehr zu rechtfertigen.
Ungeachtet dessen bleibt es der Koalition aber ein Anliegen, uns im Rahmen der Zuständigkeiten für die gesamtgesellschaftliche Integration junger zugewanderter Menschen einzusetzen. Hierfür werden Programme durch das Bundesministerium des Innern und Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanziert. Darüber hinaus unterstützt das BMBFSFJ durch die Jugendmigrationsdienste, KAUSA-Landesstellen und Programme wie „Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung“ (BOFplus).

