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Anna Stolz
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Frage von Philipp B. •

Warum untersagen Sie Distanzunterricht an Fachschulen?

Sehr geehrte Frau Stolz, verehrte Damen und Herren,

als angehender staatlich geprüfter Bautechniker bin ich zur Zeit an eine Fachschule. Vor 2 Wochen wurde mitgeteilt, dass Distanz- und/oder Hybridunterricht nicht möglich bzw. gestattet sei. Begründet wurde uns Schülern dies nicht. Im Gespräch mit Mitschülern kam ich zu dem Schluss, dass dies dem Unstand geschuldet sein muss, dass die Öffentlichkeit und die Politik leider selten bis gar nicht zwischen verschiedenen Arten von Schülern unterscheidet.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle pandemische Situation sollte m.E. jede Möglichkeit zum Distanzieren genutzt werden. An unserer Schule gibt es eine große Mehrheit an (erwachsenen) Schülern und Lehrern, dass Distanzunterricht möglich und unter Schülern auch gewünscht ist. Welche Gründe gibt es, dass nicht zwischen erwachsenen Fachschülern und Minderjährigen unterschieden wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. November 2021, in dem Sie die Durchführung von Distanzunterricht an Beruflichen Schulen, insbesondere an Fachschulen, fordern.

Auf der Grundlage der getroffenen politischen Entscheidungen bezüglich des Infektionsgeschehens versuchen wir für alle unsere Schülerinnen und Schüler die hohe Qualität der beruflichen Bildung aufrecht zu halten und Lernen und Lehren auch in diesen herausfordernden Zeiten möglich zu machen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch in diesem Schuljahr eine gewaltige Herausforderung für die gesamte Schulgemeinschaft. Bei allen Entscheidungen zum Unterrichtsbetrieb werden das Recht auf Bildung sowie die Fürsorge für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einerseits und der Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus andererseits sorgfältig abgewogen. Im Rahmen der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen und der Verantwortung der Schule vor Ort werden alle Möglichkeiten zur Umsetzung des Schulbetriebs in Präsenz in Betracht gezogen.

Die Schule hat neben der fachlichen Ausbildung einen gleichwertigen Bildungsauftrag im Bereich der Persönlichkeits- und Wertebildung. Das Recht auf Bildung kann am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden. Das gilt für die Jüngeren, die noch wenig Schul- und Lernerfahrung haben, genauso wie für ältere Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise eine Weiterbildung als staatlich geprüfte/r Bautechniker/in absolvieren.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Gesundheitsschutz unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte oberste Priorität hat und leitend für das umsichtige Handeln aller Verantwortlichen vor Ort ist. Unterstützend sind hierbei das Hygienekonzept der Schulen und das neue Infektionsschutzgesetz, die u.a. das Testen an den Schulen und das Tragen des Mund-Nasenschutzes auch während des Unterrichts beinhalten. Ich möchte aufgrund Ihrer Anfrage auch darauf hinweisen, dass die Infektionen an den Berufsschulen und Fachschulen außergewöhnlich gering sind. Seit Mittwoch, 24.11.2021 ist zusätzlich der Weg zum Arbeitsplatz sowie zur Schule durch die 3 G-Regel im öffentlichen Nahverkehr noch sicherer gestaltet.

Es ist uns bewusst, dass uns auch dieses Schuljahr alle vor große Herausforderungen stellt und stellen wird. Die aktuelle Situation ist für Lehrkräfte wie für Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien und alle weiteren Beteiligten der Schulfamilie sicherlich belastend. Doch gerade hier zeigt sich in den letzten Monaten das große Engagement und Verantwortungsbewusstsein unzähliger Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler, die aktuelle Herausforderung gemeinsam zu bewältigen. Aber gerade durch das Offen-Halten der Schulen soll wieder ein stückweit Normalität geschaffen werden und Lernrückstände aus den zurückliegenden Schulschließungen aufgeholt werden.

Sehr geehrter Herr B.,
seien Sie versichert, dass das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die besondere Situation auch an den Beruflichen Schulen sehr im Blick hat. In der gegenwärtigen Situation gilt es in besonderer Weise aber weiterhin, alle Sichtweisen abzuwägen und einen guten Weg zu finden, der bestmöglichen Infektionsschutz an den Schulen und den Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Bildung verbindet.

Ihre,

Anna Stolz

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