Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.

Bildnachweis: MWAEV, Photo: Hell
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Auch wenn es politisch starke Argumente für einen Prüfantrag gibt, ist für mich eine akribische Vorbereitung & Abwägen aller Vor- und Nachteile entscheidend.
Wir setzen uns auf Landesebene sowie beim Bund dafür ein, die bestmöglichen Versorgungsstrukturen für Betroffene sicherzustellen.