
Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Bildnachweis: MWAEV, Photo: Hell
Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Die Schlüsselübergabe in Heusweiler hat wie vertraglich vorgesehen stattgefunden. SVolt zahlt monatlich Miete für den Standort.
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage von Förderangeboten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.