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Anke Erdmann
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Frage von Michel L. •

Frage an Anke Erdmann von Michel L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Erdmann!

Mein Freund ist in einem Schützenverein und schießt dort Bogen.
Da er sich neulich, obwohl er minderjährig ist, ohne Probleme einen Bogen kaufen konnte, fragt er sich, ob es dort keine einschränkenden Gesetze gibt.
Meine Frage ist also: Wird es in Zukunft strengere Waffengesetze in diese Richtung geben?

mit freundlichen Grüßen

Michel Lipke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lipke,

mit dem Waffenrecht kenne ich mich nicht besonders gut aus. Nun habe ich aber bei meinem kundigen Kollegen Burkhard Peters nachgefragt: Tatsächlich sind nach dem deutschen Waffengesetz Bögen, insbesondere Sportbögen, keine Waffen im waffenrechtlichen Sinne. Anders ist die Lage für die Armbrust.
Tatsächlich - und das ist ja auch der Anlass für Ihre Frage - ist es angesichts der Durchschlagskraft von Sportbögen nicht ganz klar, warum das so ist. Interessant ist, dass in Deutschland nach jagd- und fischereirechtlichen Bestimmungen die Jagd auf Tiere mit Pfeil und Bogen - im Gegensatz zu anderen Staaten - verboten ist. Auch ein Mensch kann mit Pfeil und Bogen durchaus getötet, mindestens schwer verletzt werden. Insoweit besteht durchaus ein gewisser Wertungswiderspruch zu der Tatsache, dass man z.B. für eine Schreckschusspistole seit 2003 eine sog. kleinen Waffenschein benötigt.
Wir Grünen haben uns schon immer für ein restriktives Waffenrecht in Deutschland ausgesprochen. Insoweit fände ich es nachvollziehbar, auch für Sportbögen und andere Bögen, ab einer zu definierenden Zugkraft /bzw. einem entsprechenden Wirkungsgrad, zumindest einen kleinen Waffenschein vorzuschreiben. Diese Gesetze werden aber auf Bundesebene erlassen. Ich gebe darum den Hinweis an unsere Abgeordnete im Bundestag weiter, damit Ihr Hinweis berücksichtigt werden kann. Vielen Dank für den Hinweis und

freundliche Grüße Anke Erdmann