
(...) Bei der von Ihnen angesprochenen Binnenzollproblematik handelt es sich nicht um ein Zollproblem, sondern um eine Steuerangelegenheit. Während Zölle innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen, da das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt, liegt die Steuerhoheit bei den Mitgliedstaaten. Bei Kaffee gilt in Deutschland wie für Alkohol und Tabak eine Verbrauchssteuer. (...)