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Frage von Detlev S. •

Frage an Anja Domres von Detlev S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

guten tag,

eine frage zur situation am hauptbahnhof bezüglich der zeltbauten der flüchtlinge aus italien.
ist der dauernde zeltaufbau genehmigungspflichtig und ist dieser genehmigt?wenn nein warum wird nichgt geräumt?
wir sind ein verein für tierschutz und wollen so ein camp auf der mönkebergstr. errichten,werden wir auch geduldet oder müssen wir mit räumung rechnen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Semke,

grundsätzlich sind sämtliche Nutzungen von öffentlichem Grund genehmigungspflichtig. Ich wüßte jetzt nicht, wo direkt am Hauptbahnhof Zelte für die Flüchtlinge errichtet wurden. Vielleicht meinen Sie das Occupay-Camp am Gertrudenkirchhof. Dieses ist illegal und wird zurzeit noch vom Bezirksamt Hamburg-Mitte "als politische Versammlung besonderer Art" geduldet und hat nichts mit den Flüchtlingen zu tun.

Gestatten Sie mir am Schluss eine persönliche Bemerkung: ich finde es schon sehr interessant, dass sie die Situation der Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg mit der Errichtung eines Camps eines Tierschutzvereins gleichsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Domres