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Frage von Konstantin D. •

Frage an Anja Domres von Konstantin D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Domres,

vorab möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich Ihnen zum selben Thema (Hundegesetze) eine zweite Frage stelle. Diese ist allerdings anderen Inhalts. Da ich mir vorstellen kann, dass Sie viel zutun haben, warte ich gerne auf eine Antwort, sobald es Ihre Zeit zulässt. Nun zur Frage:

Nachdem ich mich jetzt intensiver mit dem Thema beschäftigt habe, bin ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2004 gestoßen, in dem die Länder dazu aufgefordert werden, die bestehenden Gesetze und besonders die Regelungen für "Listenhunde" zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. In dem Urteil heißt es unter anderem:

„Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen.“

Meine Frage an Sie ist daher, ob Ihrer Meinung nach dieser Forderung des Bundesverfassungsgerichtes bei den verschärften "Hundegesetzen" in Hamburg nachgekommen wurde?

Wodurch genau wurde Ihrer Einschätzung nach die Gefährlichkeit dieser Hunde festgestellt?

Ist es wahr, dass die SPD eine Anhörung von Experten abgelehnt hat?

Ist es wahr, dass die SPD dem Rat kompetenter Institutionen widersprochen haben, die eine "Rasseliste" für unwissenschaftlich halten?

Ich danke Ihnen im Voraus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Darampoucas,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.11.2012 und Ihr Verständnis, dass ich die Fragen nicht unverzüglich beantworten konnte. Die Hamburger Bürgerschaft ist, wie Sie wissen, ein Teilzeitparlament und deshalb sind deren Mitlieder keine reinen Berufspolitiker, sondern neben der Politik noch in ihren Hauptberufen tätig und entsprechend zeitlich sehr eingespannt.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen: Das Hamburger Hundegesetz ist meiner Ansicht nach mit dem Grundgesetz vereinbar und dies bedeutet natürlich auch, dass es die Leitgedanken aus dem von Ihnen erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgericht einhält. Meines Wissens, hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine entsprechende Beschwerde gegen das Hamburger Hundegesetz abgelehnt. Auch hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht  in seiner Entscheidung vom 18.08.2008 festgestellt, dass die von Ihnen kritisierte Verwendung von  Rasselisten nicht gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verstößt. Die in § 2 Absatz 1 HundeG enthaltene Rasseliste stellt demnach eine zulässige Regelung der Gefahrenvorsorge dar. Das Gericht führte hierzu ferner aus:
„…Ein hinreichender Anlass zum Handeln des Gesetzgebers auf dem Gebiet der Gefahrenvorsorge ist vorliegend gegeben, weil genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Hunde der in § 2 Absatz 1 HundeG aufgeführten Rassen/Gruppen- und sei es auch nur im Zusammenhang mit anderen Faktoren wie Erziehung, Ausbildung und Haltung, Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters und situativen Einflüssen - für die Schutzgüter des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit in besonderer Weise gefährlich werden können. …“
Im Hinblick auf das hohe Gewicht der hier zu schützenden Rechtsgüter - Leben und Gesundheit-  liegt mir eine gesetzliche Regelung, die ein hohes Schutzniveau bietet, sehr am Herzen. Das Hamburger Hundegesetz ist in seiner jetzigen Form ein Erfolg, die Zwischenfälle mit Hunden haben sich - im Vergleich mit der Zeit vor Einführung - fast halbiert.  Es bedurfte deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keiner Expertenanhörung. Sollten zukünftig wissenschaftliche Erkenntnisse übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass die Rasselisten keine tragfähige Grundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden darstellen, so wird das Hundegesetz entsprechend angepasst. Im Moment liegen solche eindeutigen Ergebnisse nicht vor. Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anja Domres