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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Ingo W. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Ingo W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Krüger-Leißner,

wann können wir Wähler damit rechnen, daß Sie einen Antrag in den Bundestag einbringen, in dem Sie die Abschaffung der Luxuspensionen für Minister und Abgeordnete bzw. eine Änderung der Beamtenpensionen fordern. Leider hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus und somit wurde das Thema in dieser Legislaturperiode gekonnt wieder einmal ausgesessen, übrigens von allen Parteien. Mindestens sollte die Regelung aus NRW auf den Bund übertragen werden.
In der Hoffnung auf eine baldige Antwort und eine noch baldigere Einbringung eines Antrages verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen.
Ingo Weirauch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weirauch,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie die Altersentschädigung für Abgeordnete kritisieren und vorschlagen, die Regelung aus Nordrhein-Westfalen (NRW) auf den Bund zu übertragen.

In NRW werden die Abgeordneten monatlich mit Bezügen in Höhe von 9500 Euro bezahlt. Dieser Betrag muss komplett versteuert werden. Alle steuerfreien Pauschalen, die es bisher gab, werden gestrichen. Auch für die Altersversorgung muss der Abgeordnete jetzt selber aufkommen und monatlich 1500 Euro in ein Versorgungswerk einzahlen.

Ich sehe keinen Vorteil darin, die Regelung für Abgeordnetenbezüge von NRW auf den Bund zu übertragen. Eine radikale Umstellung des gesamten Systems der Altersvorsorge in Richtung eines Versorgungswerkes wäre nämlich deutlich teurer als die von uns vorgesehene Lösung und darüber hinaus mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden.

Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete muss unabhängig vom Lebensalter, in dem er oder sie Mitglied des Deutschen Bundestages wird, im Alter die gleiche Altersentschädigung erhalten. Da die Abgeordneten jedoch nicht wie normale Arbeitnehmer alle in jungen Jahren ihre Tätigkeit beginnen und dann ungefähr gleich lang im Bundestag bleiben, ist eine vernünftige Berechnung der Versicherungsprämien nicht möglich. Denn für eine jüngere Abgeordnete könnten die in den acht Jahren gezahlten Beiträge von der Versicherung angelegt werden. Das Kapital würde in der Zeit zwischen ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und dem Rentenbeginn mit 65 Jahren Zinsen und Erträge erwirtschaften, die dann gemeinsam mit den gezahlten Versicherungsbeiträgen nach dem 65. Lebensjahr Monat für Monat ausgezahlt werden würden. Bei dem älteren Abgeordneten fiele diese Zwischenphase weg. Die "Rente" würde sofort gezahlt werden. Diese Beispiele zeigen, dass es sehr kompliziert wäre, eine Lösung zu finden, die eine gleiche Altersrente für derartig verschiedene Abgeordnete ermöglicht. Das ist aber nach der Verfassung nötig. Eine solche Lösung wäre auch mit höheren Kosten als bei der bisherigen Regelung verbunden.

In Ihrem Schreiben kritisieren Sie auch, dass die Altersentschädigung für Abgeordnete zu hoch ausfällt. Diese Kritik haben wir im neuen Abgeordnetengesetz mit dem vorliegenden Vorschlag aufgegriffen, der zeigt, dass eine Absenkung der Altersversorgung auch ohne Systemwechsel möglich ist. Aus diesen Gründen hat auch die erwähnte unabhängige Expertenkommission (Kissel-Kommission) 1993 nach sorgfältiger Abwägung vorgeschlagen, dass keine Umstellung des Systems vorgenommen werden sollte.

Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor ("Baukastensystem"), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt.

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent.

Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. (Den Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete, da die meisten Abgeordneten dem Bundestag nur zwei bis drei Legislaturperioden angehören). Ein Versorgungsanspruch im Alter entsteht nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Sehr geehrter Herr Weirauch, sie sehen also, dass wir den kritischen Stimmen Rechnung getragen haben und die Altersentschädigung bei Abgeordneten reduziert haben. Ich hoffe aber auch, dass ich Ihnen meine Position verdeutlichen konnte, warum ich gegen eine Übertragung des nordrheinwestfälischen Modells auf den Bund bin.

Mit freundlichen Grüße

Angelika Krüger-Leißner, MdB