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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Axel M. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Axel M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

in der BRAWO vom 20.01.2007 las ich mit Interesse den Artikel „Havelland wird zum Versuchskaninchen?“ unter Versuche ablehnen!
In diesem Artikel wird erklärt, dass vom Kreisumweltdezernenten Kellner für die Firma Pioneer Hi Bred Northern Europe Sales Division GmbH im normalen Verwaltungsverfahren das Ausbringen von Genmais der Sorte NK 603
beschieden werden soll.
Hier stellt sich für mich und meine Bekannten die Frage, wie unser Bioanbau weiterhin funktionieren soll, wenn sich Genmais mit unseren Sorten mischt. Wie wird sichergestellt, dass die manipulierten Gene von dem konventionellen Mais ferngehalten werden, um eventuelle spätere Lizensforderungen der o.g. Firma gegen unsere Bauern auszuschließen. Oder anders gefragt welche Auflagen sind vorgesehen, wenn dieser Mais unsere Sorten mit seiner Genveränderung „infiziert“ (Bienen/ Pollenflug) ?
Ich persönlich kenne Niemanden der Interessen hat im Havelland genmanipuliertes Getreide und andersweitig genmanipulierte Pflanzen oder Tiere zu produzieren, oder auch zu konsumieren. Wozu muss dann ein solcher Feldversuch für diese o.g. Firma durchgesetzt werden?
Für eine Antwort wären wir sehr dankbar!

Axel Mehldau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mehldau,

vielen Dank für Ihren Beitrag bei abgeordnetenwatch.de zum Thema gentechnikfreie Landwirtschaft. Meine Antwort spiegelt die Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion wieder. Jedoch ist die Bundespolitik nicht für die Genehmigung der Anbauflächen für gentechnische Arbeiten zuständig, sondern regelt lediglich die Arbeit an sowie den Umgang mit genetisch veränderten Organismen im Gentechnikgesetz (GenTG). Das GenTG wiederum beruht auf Maßgaben von EU-Richtlinien. Die Prüfung und Genehmigung der Anbauflächen in Brandenburg werden durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung durchgeführt, welches dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg untersteht.

Es geht auf der Bundesebene also hauptsächlich darum, die Rahmenbedingungen im GenTG zu bestimmen. Wie Sie vielleicht wissen, ist im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben unseres Koalitionspartners die Novelle des GenTG vereinbart worden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir, die SPD-Bundestagsfraktion, eine Absenkung des Schutzniveaus nicht zulassen werden. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen darf nicht zu Lasten der gentechnikfreien Landwirtschaft gehen. Dies hat auch der SPD-Bundesparteitag in Karlsruhe am 25.11.05 beschlossen.

Die SPD wird sich weiterhin für Transparenz auf allen Produktionsstufen einsetzen: hierzu gehört auf EU-Ebene eine Kennzeichnungspflicht für GVO-haltiges Saatgut, die sich an der Nachweisgrenze orientiert, und eine Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren (Fleisch, Eier, Milch und Milchprodukte), die mit Futtermitteln gefüttert wurden, die Bestandteile aus gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) enthalten. Dafür hat der Bundesparteitag einen klaren Auftrag erteilt.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner