Angelika Höhne
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe L. •

Frage an Angelika Höhne von Uwe L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kandidatin,

wie beurteilen Sie die geplanten Veränderungen beim Zuverdienst von Hartz IV-Empängern?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Loleit,
wie viele Bürger/innen, die einen Blick für die Realität auf dem Arbeitsmarkt haben, sehe ich fassungslos, dass das Ablenkungsmanöver der Politik aufgeht: Statt den sich weiter verschärfenden krassen Missverhältnissen in unserer Gesellschaft mit einem Konzept einer solidarischen Gemeinschaft zu begegnen, wird der allgemeine Zorn auf die erreichbaren Nachbarn/innen, die nichts oder wenig haben, gelenkt. Aus der "Neiddebatte" wurde die "Sozialschmarotzerhatz" . Um nicht falsch verstanden zu werden: Missbrauch / Betrug ist auf jeder Ebene zu begegnen. Die Zahlen belegen jedoch, dass die meisten Menschen, die auf gesetzliche Sozialleistungen zurückgreifen müssen, verzweifelt versuchen irgendwie mit Anstand über die Runden zu kommen. Diese Menschen, die in einer schwierigen persönlichen Situation leben unterliegen zusätzlich der allgemeinen Ächtung durch die öffentliche Zurschaustellung der schwarzen Schafe als exemplarische Beispiele des unwilligen Arbeitslosen. Unbestritten, davon gibt es etliche. Angesichts der Millionen arbeitlosen Menschen sind diese nur ein geringer Prozentsatz. Da der Stammtisch die Hoheit über die politischen Debatten und Talk-Runden übernommen hat, fallen die Vorschläge der Politik jedoch entsprechend aus.
Anstatt sich ständig neue Verschärfungen auszudenken sollte das ursprüngliche Gesetz umgesetzt werden. In § 30 war eine einfache Regelung vorgesehen, die jedoch NIE angewandt wurde. Stattdessen wurde vom zuständigen Ministerium eine komplizierte Berechnungsgrundlage per Verordnung angesetzt, deren Anwendung die JobCenter schon überforderte. Nachdem die Software zur Berechnung endlich einsatzbereit war und die Mitarbeiter/innen die Eingabe erlernt hatten, wurde eine neue Berechnung als angebliche Vereinfachung angeordnet. Dazu gibt es nun keine Software, die Freibeträge müssen gesondert berechnet und können kaum noch überprüft werden. Das ist die aktuelle Situation.
M. E. ist die Rückkehr zum ursprünglichen Gesetzestext mit den darin vorgesehenen Freibeträgen zwingend erforderlich. Allerdings sind zukünftig auch Renteneinkommen ausdrücklich einzubeziehen. Es ist ein Skandal, dass Rentner/innen in einer Bedarfsgemeinschaft auf 311,00 € Lebensunterhalt reduziert werden. Auf Anfrage erklärte der vormals zuständige Staatssekretär a.D. und heutige Bundestagsabgeordnete D. Staffelt: Die Freibeträge sollen als Anreiz für die Arbeitsaufnahme dienen. Dies würde auf Rentner/innen nicht zutreffen, da sie aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Auf dieser zynischen Grundlage werden Änderungen diskutiert, entsprechend sind sie zu werten.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Höhne