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Frage von Peter K. •

Frage an Angelika Graf von Peter K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Raab!
Als Wohnmobilbesitzer (über 2,8 t) sehe ich mit Besorgnis der künftigen Besteuerung von Sonder-Kfz-Wohnmobil nach Pkw-Steuersätzen entgegen. Trotz der sehr geringen Fahrleistung von durchschnittlich rd. 8000 km/Jahr müssen rund 350.000 Reisemobilbesitzer mit einer z.T. um 400 % höheren Steuerlast rechnen. Im Namen aller Wohnmobilbesitzer bitte ich Sie, sich dafür stark zu machen, die bisherige Besteuerung nach Nutzlast (analog Lkw) beizubehalten.
Das entsprechende gesetz ist wohl schon verabschiedet, wird bislang aber noch nicht angewandt, weil es noch in den Finanzausschüssen hängt.
Danke für ihr Engagament für 350.000 potenzielle Wähler!

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kinninger, Rosenheim-Kastenau

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Sehr geehrter Herr Kinninger,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.9.2005.

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert.

Diese schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol. Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert – wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrs­zulassungsordnung auf Wohnmobile hat, ist immer noch Gegenstand von Gesprächen unter den Bundesländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Bundesländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer _ausschließlich_ zu.

Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, wurde im Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Die lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollte das sicherstellen. Die Bayerische CSU-Staatsregierung hatte im Bundesrat die Federführung übernommen, um die Wohnmobile von der Steuererhöhung um bis zu 300 Prozent freizustellen. Aus heiterem Himmel hatte dann die CSU-Staatsregierung eine überraschende Kehrtwende vollzogen und die Pläne plötzlich zu den Akten gelegt. Der bayerische Finanzminister hatte sogar die Finanzbehörden angewiesen, ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Offenbar hoffte die CSU auf zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt und außerdem, dass eine solche Steuererhöhung durch die Bundesländer der rot-grünen Bundesregierung in die Schuhe geschoben werden könnte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich klar dagegen diese CSU-Forderung ausgesprochen und unterstützt stattdessen die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, die sich gegen diese immense Steuererhöhung für Wohnmobile ausspricht. Wir werden die Initiative im Bundestag unterstützen, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft treten kann, denn nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war das Ziel.

Die Chancen für eine Rückweisung der CSU-Pläne sind gut, denn – wie ein ertappter Dieb – hat die CSU-Staatsregierung in Bayern die höhere Wohnmobilbesteuerung sofort ausgesetzt, nachdem die rot-grüne Koalition das doppelte Spiel des Landes Bayern öffentlich gemacht hatte.

Die letzte Hürde für die Wohnmobilbesitzer stellt allerdings weiter der Bundesrat dar. Hier wurde das Thema zuletzt vertagt.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die CSU von der höheren Wohnmobilbesteuerung Abstand nimmt. Denn die immens höhere Besteuerung würde einen ganzen Wirtschaftszweig treffen und schwächen, nämlich die Hersteller, Händler, Zulieferer für Ersatzteile und Zubehör, Freizeitartikelhersteller, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Anbieter usw. Viele Wohnmobilbesitzer würden zudem ihre Fahrzeuge abstoßen müssen. Insgesamt würden viele Arbeitsplätze vernichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Graf