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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Winfried N. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Winfried N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren
,
wie stehen Sie persönlich zur dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundesebene und was sind Sie bereit für die Einführung zu tun?

Hiermit fordere ich Sie auf, die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene einzuführen. Sollte die Volksabstimmung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl eingeführt sein, werde ich als Wähler nur Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen, die sich glaubwürdig und kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechts einsetzen, alternativ werde ich als Nichtwähler aktiv und schicke meine Wahlbenachrichtigung an den OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE. So zeige ich öffentlich, dass ich dann wieder wählen kann, wenn es auch die Volksabstimmung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Naumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Frage, ob ich mich für Formen direkter Demokratie einsetze.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich die stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide grundsätzlich unterstütze.

Seit Willy Brandt gefordert hat, mehr Demokratie zu wagen, sind dabei viele Fortschritte gemacht worden. In Nordhrein-Westfalen sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide seit 1994 sowohl auf der Landesebene als auch auf kommunaler Ebene möglich. Auf der Ebene des Bundes gibt es dagegen weder Volksbegehren noch Volksentscheide. Wir, die SPD, haben in unserem Hamburger Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2007 verdeutlicht, dass wir Formen direkter Demokratie im Rahmen des Grundgesetzes für eine sinnvolle Ergänzung des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie (Artikel 20 Grundgesetz) halten.

Volksentscheide auf Bundesebene lehne ich ab, da sie den komplexen Fragen der heutigen Zeit nicht gerecht werden. Zudem haben uns die Erfahrungen der Weimarer Republik gezeigt, dass Volksentscheide leicht von Populisten missbraucht werden können. Die Einführung von Volksbegehren im Bund halte ich dagegen für eine sinnvolle Ergänzung der Arbeit des Deutschen Bundestages. Denn durch zielgerichtete Initiativen würde die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Bundestagsabgeordneten verbessert. Das Parlament könnte konkrete Anliegen, die von ausreichend vielen Menschen bundesweit vertreten werden, besser aufnehmen als dies jetzt der Fall ist.

Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU aus dem Jahr 2005 haben wir festgeschrieben, dass wir die Einführung von Elementen der direkten Demokratie prüfen werden. Allerdings sträubt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit 2005, über das Thema überhaupt zu reden. Möglicherweise und hoffentlich wird es nach der Wahl 2009 andere Mehrheiten im Bundestag geben, die dann auch dieses Thema wieder auf die Tagesordnung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelica Schwall-Düren