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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Jörg E. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Jörg E. bezüglich Verbraucherschutz

Welche ernstzunehmenden Anstrengungen werden eigentlich unternommen und wie setzen Sie sich ggf. dafür ein, dass sogenannte Gewinnversprechen unter 0900´ Rufnummern angepriesen werden? Verbraucherschutz und Privatsphäre sollte mehr Stellenwert bekommen. Ich bitte Sie sich dafür stark zu machen. Abzockern sollte man hier nicht das Spielfeld überlassen.

MFG
Rico

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ebbing,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da ich nicht ganz sicher bin, ob Sie sich auf den Schutz von Kunden vor 0900-er Nummern oder den Schutz vor telefonischen Werbeaktionen (unter anderem über falsche Gewinnversprechen) beziehen, werde ich mich beiden Fragen kurz widmen.

Zu den 0900-er Nummern: Seit einer Gesetzesänderung der Großen Koalition aus dem Jahr 2007 ( § 66 Telekommunikationsgesetz) gilt eine Preisobergrenze von 3 Euro pro Gesprächsminute, nach spätestens einer Stunde wird das Gespräch automatisch getrennt. Zusätzlich ist der Anbieter verpflichtet, vor Beginn der Gebührenberechnung auf die Kosten hinzuweisen. Meiner Einschätzung nach hat der Gesetzgeber hier für Transparenz gesorgt, die vorgeschriebene 0900-er-Vorwahl macht es Verbrauchern außerdem leicht, die Wahl dieser Rufnummern zu sperren. Ein versehentlicher Anruf bei einer 0900er-Nummer kann somit ausgeschlossen werden. Außerdem sind die möglichen Kosten durch die Preisobergrenze beschränkt.
Zur telefonischen Werbung: Mit Wirkung zum 31.10.2009 hat die Große Koalition das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch einmal verschärft. Telefonwerbung von Firmen, mit denen Sie nicht in einer vertraglichen Beziehung stehen, sind verboten. Da durch die große Verfügbarkeit von Telefonnummern (zum Beispiel über das Telefonbuch oder das Internet) illegale Anrufe nicht generell ausgeschlossen werden können, haben Sie die Möglichkeit, einen Missbrauch bei der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zu melden.

Meiner Einschätzung nach ist die Gesetzeslage in beiden Fällen ausreichend. Falls Sie noch weiteren Handlungsbedarf sehen oder Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Angelica Schwall-Düren