
(...) die Mitgliedsstaaten der EU beziehen sich im Umgang mit Flüchtlingen auf die international (völkerrechtlich) verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen, die so genannten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. In ihr ist festgelegt, dass Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, Flüchtlingsschutz gewährt werden muss; das heißt, ein Flüchtling darf nicht aus- bzw. (...)