(...) ich halte §162 FamFG, der die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes regelt, für richtig. Die Anhörung des Jugendamts setzt voraus, dass es vom Gericht über die relevanten Schriftsätze, Dokumente und gutachterlichen Befunde hinreichend informiert wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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