
(...) Nach derzeitiger Rechtslage muss sich ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Der Kindesunterhalt hat in Zukunft Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Die Unterhaltsansprüche von Erwachsenen werden im Verhältnis zu diesen nachrangig befriedigt. (...)