(...) kurz und knapp: die Einführung einer Videodokumentationspflicht bei (psychiatrischen) Gutachten lehne ich nicht von Vornherein ab. Wenn der zu Begutachtende jedoch kein Wort spricht, dann nützt auch eine Aufzeichnung in Bild und Ton nur sehr wenig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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