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Anette Bunse
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Frage von Stephanie G. •

Frage an Anette Bunse von Stephanie G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Frau Dr. Bunse,

wie ist ihre Ansicht zur offenen Ganztagsschule für Grundschulkinder, müssen die Kinder wirklich an 5 Wochentagen die Nachmittags-Betreuung besuchen wenn die Notwendigkeit nur für 2-3 Tage besteht? Es kann doch nicht sein, dass Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen durch die Anwesenheitspflicht in der OGS darin behindert werden.

Mit freundl. Gruß und der Hoffnung, dass Sie sich für die Kinder und Eltern einsetzen,
Stephanie Grüwalder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Grünwalder,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage.

Als Mutter von vier ehemals schulpflichtigen Kindern kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Auch mir ging es immer darum, möglichst viel Zeit mit meinen Kindern zu verbringen. Bekanntermaßen lernen Kinder sehr viel an außerschulischen Lernorten bzw. durch informelle Angebote.
Laut Umfragen wünscht sich eine große Mehrheit der Eltern einen „flexiblen“ Ganztag im Bereich der Offenen Ganztagsschulen. Zunächst gilt es noch einmal deutlich hervorzuheben: „In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.“ (s. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.10.2010)
Neben dem Angebot der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gibt es auch weitere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Hierzu zählen die Programme „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“ und „Silentien“. Diese Angebote sind durch eine große Flexibilität hinsichtlich der Teilnahme durch die Kinder gekennzeichnet.

Gezahlt wird das Offene Ganztagsangebot im Primarbereich von Land, Kommunen und Eltern. Meiner Meinung nach ist Grundvoraussetzung für einen flexibel wahrzunehmenden Ganztag, dass der Ganztag eben keine unterrichtsrelevanten Inhalte aufnimmt. Für mich stellt sich besonders die Frage nach der Qualität des Ganztags unter räumlichen und personellen Aspekten. Grundsätzlich ist hier anzumerken, dass die Situation an den Grundschulen in NRW nach einer deutlichen Verbesserung geradezu schreit. Hier sei auf den Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Masterplan Grundschule“ (LT-Drs. 16/12347) hingewiesen.

Die zukünftige Landesregierung wird sich diesen Fragen stellen müssen und muss hierbei unbedingt den Dialog mit den Eltern und den Schulen suchen.
Ich hoffe, dass die Entscheidung dann im Sinne aller Betroffenen einvernehmlich erzielt werden kann. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass dann auch erneut über die Frage der Finanzierung derartiger Angebote nachgedacht werden muss.
Es muss die Bereitschaft sowohl von Land als auch von den Kommunen bestehen, rechtlich tragfähige, flexible Angebotsstrukturen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Bunse