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Anette Bunse
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Frage von Gregor C. •

Teilen Sie die Absicht der Regierung, die Novelle des DSchG NRW, entgegen vehementer fachlicher Kritik und ohne eingehende Beratungen, jetzt unverzüglich zu verabschieden und in Kraft zu setzen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Fachverbände und Fachwissenschaftler üben einhellig heftigst Kritik an der vorgelegten Gesetzesnovelle, zuletzt bei der Anhörung am 18.03.2022 im LT NRW. Gleichwohl hält die Regierung daran fest, das Gesetz, ohne eingehende Beratung der sensiblen Materie, noch in dieser Legislaturperiode durchzupeitschen und in Kraft zu setzen. Kulturelles Erbe, spez. bei Baudenkmälern, wird damit - so ehrenamtliche Erfahrungen vor Ort - hochgradig gefährdet, Fachstellungnahmen aus Gesetzesevaluation und Anhörungen erläutern die Bedenken eingehend. Zu Verfassungsmäßigkeit wie Konnexität der Gesetzesregelungen bestehen erhebliche Zweifel. Die Begründung "Stärkung der Gemeinden" läuft leer, Gemeinden (insbes. im Stärkungspakt) fehlen vielfach schlichtweg die Finanzmittel, gleichwohl begründet das Fachressort die Gesetzesnovelle mit: Finanzielle Auswirkungen - keine.
Wollen Sie in der Abstimmung (Zitat) "grottenschlechtes Regierungshandeln" tatsächlich stützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr. C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Denkmalschutzgesetzt. Der Landtag hat am vergangenen Mittwoch das neue NRW-Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Juni in Kraft treten.  Ihre Ausführungen hierzu teile ich ausdrücklich nicht. Gut 80 Prozent der rund 90.000 Bau- und Bodendenkmäler in Nordrhein-Westfalen  befinden sich in privatem Besitz. Im letzten Haushalt der rot-grünen Landesregierung waren für deren Förderung gerade einmal 1,7 Millionen Euro vorgesehen – in diesem Jahr sind es stolze 40 Millionen Euro. Die Mittel sind kontinuierlich und drastisch angewachsen, seit die NRW-Koalition am Ruder ist, und das zeigt: Die Leistung der Menschen, die sich bewusst und mit ganzem Herzen für die Pflege eines Denkmals entscheiden, ist uns viel wert. Deshalb rücken wir die Eigentümerinnen und Eigentümer mit unserem Gesetz stärker in den Fokus und räumen Hürden für die zeitgemäße Nutzung eines Denkmals aus dem Weg. Denn diese Nutzung, da sind wir sicher, ist der beste Denkmalschutz. Deshalb muss es einfacher möglich sein, Baudenkmäler barrierefrei zu machen. Mit Blick auf den Klimaschutz müssen auch energetische Umbauten oder die Errichtung von PV-Anlagen erleichtert werden. Mit einem Denkmalpreis des Landes schaffen wir einen neuen Anreiz für bürgerschaftliches Engagement rund um Denkmäler.

Über kaum einen Gesetzentwurf wurde in dieser Legislaturperiode so ausführlich und breit diskutiert – und das ist angemessen, weil es um das kulturelle Erbe unseres Landes geht. Es gab zwei Referentenentwürfe mit Verbändeanhörung mit über 200 Stellungnahmen. Das Gesetz wurde also keineswegs „durchgepeitscht“. Die Entscheidung, wie es konkret vor Ort gepflegt wird, sollte auch vor Ort fallen. Im ersten Entwurf wurde vorgeschlagen, die Struktur der unteren Denkmalbehörden

zu verändern. Das haben die Städte und Gemeinden nicht gewollt – sie wollten die für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständige Stelle bleiben. Deshalb stärkt unser Gesetz die Kommunen mit ihrer wichtigen Rolle im Denkmalschutz. Wir sind sicher: Unsere Städte und Gemeinden können das – die Fachämter bei den Landschaftsverbänden stehen ihnen weiterhin mit ihrer Expertise zur Seite. Zusätzlich schaffen wir für das Wissen, das in vielen Verbänden und Organisationen vorhanden ist, mit dem neuen Landesdenkmalrat ein Gremium, um weitere Expertise zusammenzuführen. Der Schutz von Bodendenkmälern wird gestärkt und die Kategorie des Gartendenkmals erstmalig eingeführt. Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein modernes und starkes Denkmalschutzgesetz, das uns helfen wird, identitätsstiftende Zeichen der Vergangenheit für die Zukunft zu erhalten. Das kulturelle Erbe wird keineswegs gefährdet, sondern gestärkt. Ich habe dem Gesetzentwurf unterstützt und gerne zugestimmt.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Anette Bunse MdL