Frage an Andreas Weigel von Holger N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
bei der Frage des häuslichen Arbeitszimmers stellen Sie auf den eventuellen privaten Gebrauch ab. Wieso wird nur bei Angestellten (Lehrern), nicht aber bei Selbstständigen eine anteilige private Nutzung unterstellt? Ist hier nicht doch der Gleichheitsgrundsatz verletzt?
Mit freundlichen Grüßen
H. Nissen
Sehr geehrter Herr Nissen,
wie ich bereits in meiner vorigen Antwort geschrieben habe, wird als Bemessungsgrundlage hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers die Frage herangezogen, ob dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt oder nicht. Ich sehe da in der Tat einen Unterschied zwischen freiberuflichen Arbeitnehmern und Angestellten. Insofern wird der Gleichheitsgrundsatz meiner Meinung nach nicht verletzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Weigel, MdB