(...) Es ist Fakt, dass Arbeitsverhältnisse von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besonders gefährdet und von Kündigung bedroht sind. Deshalb sieht das SGB IX in § 84 verschiedene Maßnahmen vor, darunter ein betriebliches Eingliederungsmanagement, mit dem Ziel, dass das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis dauerhaft fortgesetzt werden kann. (...)
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