(...) Jedoch haben Sie einen Sparerfreibetrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen frei bleiben. Bezüglich der Höhe Beträge und der Handhabung in Ihrem Fall ist Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt gerne behilflich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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