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Frage von Rolf B. •

Frage an Andreas Storm von Rolf B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Storm,

fast täglich berichten die Medien von Piratenüberfällen auf die Handelsschifffahrt auch vor der Küste Somalias. Die Deutsche Marine hat zwar eine Fregatte im Einsatz. Doch eingreifen und die Piraten verfolgen darf sie nicht. Obert Gertz hat von "Absurdistan" gesprochen. Über viele Jahre hat die deutsche Politik die Piraterie - auch in der Straße von Malakka - überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Was wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tun, um endlich mit Waffengewalt gegen diese Piraten vorgehen zu können?

Es ist nicht nur die deutschen Soldaten eine Zumutung, hilflos mit ansehen zu müssen, wie Handelsschiffe Opfer von Verbrechen werden ohne eingreifen zu können. Die deutsche Demokratie zeigt sich - unnötigerweise - in ihrer ganzen Schwäche, die die Piraten zu weiteren Taten gerade einlädt!

Welchen Sinn macht der Kampf in Afghanistan, wenn man gegen die Piraterie nichts unternimmt?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Bürgel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Her Bürgel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich kritisch mit der Piraterieproblematik und mit dem Einsatz der Deutschen Marine vor dem Horn von Afrika auseinandersetzen.

Die CDU/CSU Fraktion teilt Ihre Besorgnis im Hinblick auf das Piraterieproblem vor der Küste Somalias. Weiterhin sehen auch wir Nachbesserungsbedarf bezüglich der Einsatzmöglichkeiten der Deutschen Marine in diesem Bereich.

Den seewärtigen Bedrohungen unserer Sicherheit entgegenzutreten, ist ein Kernauftrag der Marine. Gerade der Schutz der Seeverbindungslinien gehört hierzu. Hinsichtlich der speziellen Bedrohung durch Piraterie ergibt sich jedoch ein besonderes Spannungsverhältnis:

Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982, das auch von Deutschland unterzeichnet wurde, verpflichtet alle Staaten zu größtmöglicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie. Weiterhin bietet die UN-Sicherheitsresolution 1816 eine völkerrechtliche Grundlage für die Bekämpfung der Piraterie innerhalb der Hoheitsgewässer Somalias. Umstritten gestaltet sich derzeit jedoch die nationale Rechtsgrundlage Deutschlands, da die Bekämpfung von Piraten bislang grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Bundespolizei gezählt wird. Über die erforderlichen Mittel einer solchen Aufgabe nachzukommen, verfügt die Bundespolizei jedoch nicht.

In Fällen der Nothilfe, bei einem unmittelbar bevorstehenden oder laufenden Angriff von Piraten auf Dritte, kann die Deutsche Marine bereits jetzt tätig werden, wie beispielsweise am 21.04.2008, als die Fregatte Emden einem japanischen Tanker zu Hilfe kam.

Um die Sicherheitslage am Horn von Afrika mittelfristig zu verbessern, ist die Entsendung eines Flottenverbandes im Rahmen eines EU-Mandates geplant. Die Beteiligung an einer solchen EU-Mission wäre auch für die Bundesrepublik grundgesetzlich unproblematisch. Entsprechend wird die Deutsche Marine voraussichtlich eine Fregatte des EU-Verbandes stellen. In der Zwischenzeit sind Einheiten der Standing NATO Maritime Group 2 in der Region im Einsatz, um durch ihre Präsenz Sicherheit zu gewährleisten, bis sie durch die EU-Mission abgelöst werden.

Wir haben somit wirksame Schritte unternommen, um der Piraterie am Horn von Afrika entgegenzutreten. Um Deutschlands Handlungsfähigkeit in vergleichbaren Lagen zu verbessern, sollte jedoch langfristig auch eine entsprechende Anpassung des Grundgesetzes kein Tabuthema sein.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und
verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB