
(...) Gleichzeitig darf man anmerken, dass jedes Gesetz auch geändert werden kann, wenn die entsprechenden neuen Erkenntnisse und Entwicklungen vorliegen - dies gilt auch für die Rente mit 67. Natürlich darf man auch nicht vergessen, dass die Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen Bestandteil unseres Programms sind. (...)