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Andreas Schwarz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Melanie S. •

Warum hat das Land ausgerechnet die Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften gestoppt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schwarz,
das Land BaWü war Vorreiter und Vorbild bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Zahlreiche Bundesländer haben das Modell adaptiert. BaWü war das 1., mindestens jedoch eines der ersten Bundesländer, die diese Zielgruppe effektiv und mit großem Erfolg in der energetischen Sanierung erreichen konnten. In der Regel sind es ja mittlere oder große Wohnanlagen, in denen dann auch schnell erhebliche Energieeinsparungen realisiert werden können. Jetzt scheint BaWü das 1. Bundesland zu sein, das dieses Programm stoppt. Dabei soll es ja zügig und in großen Schritten gerade in der Gebäudesanierung vorangehen. Hier sollte die Landesregierung das WEG-Darlehen nicht nur schnellstens wieder aktivieren, sondern stark ausweiten. Jedenfalls wirkt es irritierend, wenn gerade in BaWü und unter einer grün-schwarzen Regierung ausgerechnet energetische Gebäudesanierungen gestoppt werden. Vielen Dank im Voraus! MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

 

Eine Kürzung bei der Wohnraumförderung liegt nicht vor.
 

Im Gegenteil: Für das Haushaltsjahr 2023 steht ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 463,4 Mio. Euro zur VerfügungFür das Haushaltsjahr 2024 steht ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 551,4 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Das Wohnraumförderungsprogramm stellt eines der größten und komplexesten Förderprogramme im Land dar. Das Angebot und die Förderkulisse sind weitreichend und vielschichtig

Neben Investoren, die sozial gebundene Mietwohnungen bauen oder neu errichtete Wohnungen zur Sozialmiete überlassen, richtet sich das Angebot auch an private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind. 

Möglich sind dabei Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen, die zur Schaffung zusätzlichen Sozialmietwohnraums führen, Begründung von Sozialbindungen an bereits vorhandenen Mietwohnungen, der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum oder auch die soziale Mietwohnraumförderung eigens zugunsten von Kommunen als Akteure der Wohnraumschaffung.

Einen festen Platz im Förderangebot hat darüber hinaus die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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