(...) Da eine solche Kundenbindung in Form des Handy-Brandings von der Kommission als adäquater Ausgleich für das Anbieten verbilligter Geräte angesehen wird, sieht diese vorerst keinen weiteren Handlungsbedarf. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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