Antwort 16.02.2025 von Andreas Scholz FREIE WÄHLER
Zunächst einmal ist das Bauvorhabe eine kommunale Angelegenheit. Die Bundesebene ist hier nicht mit involviert.

Freie Wähler Bayern
Zunächst einmal ist das Bauvorhabe eine kommunale Angelegenheit. Die Bundesebene ist hier nicht mit involviert.