(...) Die Bekämpfung von Piraten hat eine völkerrechtliche Grundlage nach Artikel 105 der UN-Seerechtskonvention, der Deutschland beigetreten ist, sowie durch das Bestehen des aktuellen VN und EU-Mandats; allerdings muss ein solcher Einsatz im Einklang mit dem deutschen Recht stehen. Entsprechende Regelungen werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet und werden dann ein im Einklang mit dem deutschen Recht stehendes Festsetzen beziehungsweise eine Festnahme von Piraten ermöglichen. Schon in bisherigen Einsätzen am Horn von Afrika hat die Bundeswehr in verschiedenen Fällen ihren Beitrag geleistet, um durch aktives Einschreiten eine Kaperung von Handelsschiffen zu verhindern beziehungsweise zu beenden. (...)