(...) Um dieses Ziel möglichst sozialverträglich zu erreichen, hat man sich dazu entschieden, für die Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfes – und dazu gehört auch Schokolade, als Lebensmittel – den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beizubehalten. (...) Es kann auch nicht angehen, den über die Zeit ausführlich diskutierten und nunmehr etablierten Ausnahmetatbeständen weitere hinzuzufügen und so das Einsparungsziel immer weiter aus den Augen zu verlieren. (...)
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